{"id":2164,"date":"2024-05-28T09:24:48","date_gmt":"2024-05-28T07:24:48","guid":{"rendered":"https:\/\/mariatepe.com\/?page_id=2164"},"modified":"2024-05-28T12:24:02","modified_gmt":"2024-05-28T10:24:02","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mariatepe.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Terms and conditions"},"content":{"rendered":"<style>.kb-row-layout-id2164_7b1113-9e > .kt-row-column-wrap{align-content:start;}:where(.kb-row-layout-id2164_7b1113-9e > .kt-row-column-wrap) > .wp-block-kadence-column{justify-content:start;}.kb-row-layout-id2164_7b1113-9e > .kt-row-column-wrap{column-gap:var(--global-kb-gap-md, 2rem);row-gap:var(--global-kb-gap-md, 2rem);padding-top:var(--global-kb-spacing-sm, 1.5rem);padding-bottom:var(--global-kb-spacing-sm, 1.5rem);grid-template-columns:minmax(0, 1fr);}.kb-row-layout-id2164_7b1113-9e > .kt-row-layout-overlay{opacity:0.30;}@media all and (max-width: 1024px){.kb-row-layout-id2164_7b1113-9e > .kt-row-column-wrap{grid-template-columns:minmax(0, 1fr);}}@media all and (max-width: 767px){.kb-row-layout-id2164_7b1113-9e > .kt-row-column-wrap{grid-template-columns:minmax(0, 1fr);}}<\/style><div class=\"kb-row-layout-wrap kb-row-layout-id2164_7b1113-9e alignnone wp-block-kadence-rowlayout\"><div class=\"kt-row-column-wrap kt-has-1-columns kt-row-layout-equal kt-tab-layout-inherit kt-mobile-layout-row kt-row-valign-top\">\n<style>.kadence-column2164_044bd0-70 > .kt-inside-inner-col{column-gap:var(--global-kb-gap-sm, 1rem);}.kadence-column2164_044bd0-70 > .kt-inside-inner-col{flex-direction:column;}.kadence-column2164_044bd0-70 > .kt-inside-inner-col > .aligncenter{width:100%;}.kadence-column2164_044bd0-70 > .kt-inside-inner-col:before{opacity:0.3;}.kadence-column2164_044bd0-70{position:relative;}@media all and (max-width: 1024px){.kadence-column2164_044bd0-70 > .kt-inside-inner-col{flex-direction:column;justify-content:center;}}@media all and (max-width: 767px){.kadence-column2164_044bd0-70 > .kt-inside-inner-col{flex-direction:column;justify-content:center;}}<\/style>\n<div class=\"wp-block-kadence-column kadence-column2164_044bd0-70\"><div class=\"kt-inside-inner-col\">\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Allgemeine Liefer- und Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1. Geltung der Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong> 1.1. Die Anfertigung von Bildern und die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten erfolgt ausschlie\u00dflich aufgrund nachstehender Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). 1.2. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihnen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2. Auftragsabwicklung<\/strong> 2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fotografin freien Zugang zu den \u00d6rtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen. Er hat au\u00dferdem daf\u00fcr zu sorgen, dass sich die \u00d6rtlichkeiten und Objekte in einem fotografierbaren Zustand befinden und die Fotoarbeiten nicht durch Bauma\u00dfnahmen oder andere st\u00f6rende Umst\u00e4nde behindert werden. 2.2. Soll auf einer Baustelle oder an einem Ort fotografiert werden, an dem eine erh\u00f6hte Unfallgefahr besteht oder erh\u00f6hte gesundheitliche Risiken nicht auszuschlie\u00dfen sind, hat der Auftraggeber durch entsprechende Schutzma\u00dfnahmen zu gew\u00e4hrleisten, dass die Fotografin gefahrlos arbeiten kann. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die der Fotografin aus der Unterlassung notwendiger Schutzma\u00dfnahmen oder der Nichtbeachtung beh\u00f6rdlicher oder gesetzlicher Schutzvorschriften entstehen. 2.3. Kann ein Aufnahmetermin wegen der Wetterverh\u00e4ltnisse, der aktuellen Situation vor Ort oder aus anderen Gr\u00fcnden nicht durchgef\u00fchrt oder zu Ende gef\u00fchrt werden, ist der Fotografin Gelegenheit zu geben, die Aufnahmen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt nachzuholen. 2.4. Die Fotografin w\u00e4hlt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Aufnahmearbeiten zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern einger\u00e4umt, die der Auftraggeber als auftragsgem\u00e4\u00df abnimmt. 2.5. M\u00e4ngelr\u00fcgen m\u00fcssen schriftlich erfolgen und sp\u00e4testens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgem\u00e4\u00df und m\u00e4ngelfrei abgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>3. Honorare und Nebenkosten<\/strong> 3.1. Kostenvoranschl\u00e4ge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerh\u00f6hungen braucht sie nur anzuzeigen, wenn eine \u00dcberschreitung der urspr\u00fcnglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. 3.2. Wird die f\u00fcr die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gr\u00fcnden, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich \u00fcberschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erh\u00f6hen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erh\u00e4lt die Fotografin auch f\u00fcr die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verl\u00e4ngern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. 3.3. Zusatzleistungen, insbesondere die Anfertigung von Bildern \u00fcber dem bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand gesondert zu verg\u00fcten. 3.4. Der Auftraggeber hat zus\u00e4tzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die der Fotografin im Zusammenhang mit der Auftragslieferung entstehen (z. B. f\u00fcr Reisen, \u00dcbernachtungen). Gesondert zu erstatten sind auch die Kosten, die der Fotografin durch besonders aufwendige Bilder (z. B. Luftaufnahmen) oder durch den Einsatz spezieller Technik (z. B. Hebeb\u00fchne, aufwendige Lichtanlagen) entstehen. 3.5. Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder f\u00e4llig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar bereits bei Ablieferung eines Teiles f\u00e4llig. Erstreckt sich die Ausf\u00fchrung eines Auftrages \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, kann die Fotografin eine Abschlagszahlung entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. 3.6. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie bei der Fotografin angefallen sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>4. Nutzungsrechte<\/strong> 4.1. Der Auftraggeber erwirkt an den Bildern nur einfache Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht \u00fcbertragen. Die nach dem Vertrag einzur\u00e4umenden Nutzungsrechte erwirkt der Auftraggeber erst mit der vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung s\u00e4mtlicher Nebenkosten. 4.2. Die \u00dcbertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Das gilt auch f\u00fcr die Weitergabe von Bildern an Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Die Fotografin ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorares abh\u00e4ngig zu machen. 4.3. Ungeachtet des Umfangs der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte (au\u00dfer bei Exklusivrechten) bleibt die Fotografin berechtigt, die Bilder ohne jede inhaltliche, zeitliche oder r\u00e4umliche Beschr\u00e4nkung f\u00fcr alle in Betracht kommenden Zwecke selbst zu verwerten. 4.4. Bei jeder Bildver\u00f6ffentlichung ist die Fotografin als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>5. Digitale Bildverarbeitung<\/strong> 5.1. Die Digitalisierung herk\u00f6mmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfern\u00fcbertragung oder auf Datentr\u00e4gern ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Aus\u00fcbung der einger\u00e4umten Nutzungsrechte diese Form der Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung erfordert. 5.2. Bilddaten d\u00fcrfen nur f\u00fcr die eigenen Zwecke des Auftraggebers und f\u00fcr die Dauer des Nutzungsrechtes digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zug\u00e4nglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>6. Schutzrechte Dritter<\/strong> 6.1. Sofern die aufzunehmenden Bauwerke, Objekte oder Inneneinrichtungen urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die f\u00fcr die Nutzung der Bilder erforderliche Einwilligung der Urheber einzuholen. Die Einwilligung muss sich auch auf die Nutzung der Bilder durch den Fotografen (Ziffer 4.3.) und\/oder durch Dritte erstrecken, denen die Fotografin Nutzungsrechte einr\u00e4umt oder auf die er solche Rechte \u00fcbertr\u00e4gt. 6.2. F\u00fcr den Fall, dass an den aufzunehmenden Bauwerken, Objekten oder Inneneinrichtungen sonstige Schutzrechte Dritter bestehen, ist Ziffer 6.1. analog anzuwenden. 6.3. Der Auftraggeber hat den Fotografen von allen Anspr\u00fcchen freizustellen, die aus einer Verletzung der Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Ziffer 6.1. oder 6.2. resultieren. 6.4. Ist der Auftraggeber selbst Urheber der aufzunehmenden Bauwerke, Objekte oder Inneneinrichtungen, hat er die Nutzung der Bilder durch den Fotografen (Ziffer 4.3.) ebenso zu dulden, wie eine Nutzung durch Dritte, denen die Fotografin Nutzungsrechte einr\u00e4umt oder auf die er solche Rechte \u00fcbertr\u00e4gt. Dasselbe gilt f\u00fcr den Fall, dass dem Auftraggeber sonstige Schutzrechte an den aufgenommenen Bauwerken, Objekten oder Inneneinrichtungen zustehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>7. Haftung und Schadenersatz<\/strong> 7.1. Die Fotografin haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die sie selbst oder ihre Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeif\u00fchren. Das gilt auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. 7.2. Die Zusendung und R\u00fccksendung von phyischen Bildern erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. 7.3. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe eines Bildes durch den Auftraggeber ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des F\u00fcnffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des F\u00fcnffachen \u00fcblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 \u20ac pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches bleibt hiervon unber\u00fchrt. 7.4. Unterbleibt bei einer Bildver\u00f6ffentlichung die Benennung der Fotografin (Ziffer 4.4.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des \u00fcblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 \u20ac pro Bild und Einzelfall. der Fotografin bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>8. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand<\/strong> 8.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen ber\u00fchrt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. 8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8.3. F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Liefer- und Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Geltung der Gesch\u00e4ftsbedingungen 1.1. Die Anfertigung von Bildern und die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten erfolgt ausschlie\u00dflich aufgrund nachstehender Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). 1.2. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Fotografin ihnen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht. 2. 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